Rechtsprechung
   FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23951
FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07 (https://dejure.org/2009,23951)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.09.2009 - 5 K 1501/07 (https://dejure.org/2009,23951)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. September 2009 - 5 K 1501/07 (https://dejure.org/2009,23951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,23951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 57 Nr 1 FGO
    Klagebefugnis einer KG nach Vollbeendigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis einer Gesellschaft während der Liquidation in Streitigkeiten wegen der einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns aus Gewerbebetrieb nach Eintritt der Festsetzungsverjährung; Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 57 Nr. 1
    Klagebefugnis nach Beendigung einer Gesellschaft; Kommanditgesellschaft; Gewinnfeststellungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis nach Beendigung einer Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Klagebefugnis nach Beendigung einer Gesellschaft

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.09.2008 - IV B 12/08

    Auslegung von Gewinnfeststellungsbescheiden und Klageschriften - keine

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Dies führt auch dazu, dass die Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten Umsatzsteuerbescheiden, Gewerbesteuerbescheiden oder Gewerbesteuermessbescheiden durch den Liquidator die Vollbeendigung nicht eintreten lässt, bis über die Rechtsbehelfe endgültig entschieden wurde und das für die Gesellschaft erstrittene Vermögen verteilt ist (BFH-Urteil vom 21.05.1992 IV R 146/88, BFH/NV 1993, 303 - im Übrigen missverständlich, da dieses Urteil zur Begründung nicht auf die vermögensrechtliche Seite eines solchen Rechtsstreits verweist, sondern - lediglich? - auf die den Liquidatoren obliegende Pflicht zur Abwicklung der steuerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Steuerrechtsverhältnisses; anders offensichtlich BFH-Urteil vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457; s.a. BFH-Beschluss vom 1.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039).

    Bei der hier vorliegenden Anfechtung des Gewinnfeststellungsbescheides, der sich inhaltlich an die Gesellschafter der Klägerin richtet (BFH-Beschluss vom 01.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039), handelt es sich aber schlechterdings nicht um die Verwirklichung von Vermögensinteressen der Klägerin.

  • BFH, 25.06.1992 - IV R 87/90

    Gewinnfeststellungen aufgrund der Durchführung einer Außenprüfung bei einer

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Damit geht die Klagebefugnis für die Anfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden uneingeschränkt auf die betroffenen Gesellschafter über (BFH-Urteile vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457 und vom 26.10.1989 IV R 23/89, BStBl II 1990, 333).

    Dies führt auch dazu, dass die Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten Umsatzsteuerbescheiden, Gewerbesteuerbescheiden oder Gewerbesteuermessbescheiden durch den Liquidator die Vollbeendigung nicht eintreten lässt, bis über die Rechtsbehelfe endgültig entschieden wurde und das für die Gesellschaft erstrittene Vermögen verteilt ist (BFH-Urteil vom 21.05.1992 IV R 146/88, BFH/NV 1993, 303 - im Übrigen missverständlich, da dieses Urteil zur Begründung nicht auf die vermögensrechtliche Seite eines solchen Rechtsstreits verweist, sondern - lediglich? - auf die den Liquidatoren obliegende Pflicht zur Abwicklung der steuerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Steuerrechtsverhältnisses; anders offensichtlich BFH-Urteil vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457; s.a. BFH-Beschluss vom 1.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039).

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89

    Kein Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO für handelsrechtlich voll beendete

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Damit geht die Klagebefugnis für die Anfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden uneingeschränkt auf die betroffenen Gesellschafter über (BFH-Urteile vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457 und vom 26.10.1989 IV R 23/89, BStBl II 1990, 333).
  • BFH, 21.05.1992 - IV R 146/88

    Fortbestand einer handelsrechtlich voll beendeten Personengesellschaft im

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Dies führt auch dazu, dass die Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten Umsatzsteuerbescheiden, Gewerbesteuerbescheiden oder Gewerbesteuermessbescheiden durch den Liquidator die Vollbeendigung nicht eintreten lässt, bis über die Rechtsbehelfe endgültig entschieden wurde und das für die Gesellschaft erstrittene Vermögen verteilt ist (BFH-Urteil vom 21.05.1992 IV R 146/88, BFH/NV 1993, 303 - im Übrigen missverständlich, da dieses Urteil zur Begründung nicht auf die vermögensrechtliche Seite eines solchen Rechtsstreits verweist, sondern - lediglich? - auf die den Liquidatoren obliegende Pflicht zur Abwicklung der steuerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Steuerrechtsverhältnisses; anders offensichtlich BFH-Urteil vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457; s.a. BFH-Beschluss vom 1.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039).
  • BFH, 19.01.1990 - III R 31/87

    Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Dieser wird vielmehr materiell-rechtlich eigenständig ermittelt (BFH-Beschluss vom 14.04.1993 IV B 9/92, veröffentlicht in Juris; BFH-Urteil vom 19.01.1990 III R 31/87, BStBl II 1990, 383).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99

    Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Einer Beiladung der Gesellschafter der Klägerin bedurfte es im Hinblick auf die Unzulässigkeit der Klage nicht (BFH-Urteil vom 28.03.2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074).
  • BFH, 14.04.1993 - IV B 9/92
    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
    Dieser wird vielmehr materiell-rechtlich eigenständig ermittelt (BFH-Beschluss vom 14.04.1993 IV B 9/92, veröffentlicht in Juris; BFH-Urteil vom 19.01.1990 III R 31/87, BStBl II 1990, 383).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht