Rechtsprechung
FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 57 Nr 1 FGO
Klagebefugnis einer KG nach Vollbeendigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klagebefugnis einer Gesellschaft während der Liquidation in Streitigkeiten wegen der einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns aus Gewerbebetrieb nach Eintritt der Festsetzungsverjährung; Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 57 Nr. 1
Klagebefugnis nach Beendigung einer Gesellschaft; Kommanditgesellschaft; Gewinnfeststellungsbescheid - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Klagebefugnis nach Beendigung einer Gesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Klagebefugnis nach Beendigung einer Gesellschaft
Papierfundstellen
- EFG 2010, 348
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 01.09.2008 - IV B 12/08
Auslegung von Gewinnfeststellungsbescheiden und Klageschriften - keine …
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
Dies führt auch dazu, dass die Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten Umsatzsteuerbescheiden, Gewerbesteuerbescheiden oder Gewerbesteuermessbescheiden durch den Liquidator die Vollbeendigung nicht eintreten lässt, bis über die Rechtsbehelfe endgültig entschieden wurde und das für die Gesellschaft erstrittene Vermögen verteilt ist (…BFH-Urteil vom 21.05.1992 IV R 146/88, BFH/NV 1993, 303 - im Übrigen missverständlich, da dieses Urteil zur Begründung nicht auf die vermögensrechtliche Seite eines solchen Rechtsstreits verweist, sondern - lediglich? - auf die den Liquidatoren obliegende Pflicht zur Abwicklung der steuerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Steuerrechtsverhältnisses;… anders offensichtlich BFH-Urteil vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457; s.a. BFH-Beschluss vom 1.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039).Bei der hier vorliegenden Anfechtung des Gewinnfeststellungsbescheides, der sich inhaltlich an die Gesellschafter der Klägerin richtet (BFH-Beschluss vom 01.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039), handelt es sich aber schlechterdings nicht um die Verwirklichung von Vermögensinteressen der Klägerin.
- BFH, 25.06.1992 - IV R 87/90
Gewinnfeststellungen aufgrund der Durchführung einer Außenprüfung bei einer …
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
Damit geht die Klagebefugnis für die Anfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden uneingeschränkt auf die betroffenen Gesellschafter über (BFH-Urteile vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457 und vom 26.10.1989 IV R 23/89, BStBl II 1990, 333).Dies führt auch dazu, dass die Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten Umsatzsteuerbescheiden, Gewerbesteuerbescheiden oder Gewerbesteuermessbescheiden durch den Liquidator die Vollbeendigung nicht eintreten lässt, bis über die Rechtsbehelfe endgültig entschieden wurde und das für die Gesellschaft erstrittene Vermögen verteilt ist (…BFH-Urteil vom 21.05.1992 IV R 146/88, BFH/NV 1993, 303 - im Übrigen missverständlich, da dieses Urteil zur Begründung nicht auf die vermögensrechtliche Seite eines solchen Rechtsstreits verweist, sondern - lediglich? - auf die den Liquidatoren obliegende Pflicht zur Abwicklung der steuerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Steuerrechtsverhältnisses; anders offensichtlich BFH-Urteil vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457;… s.a. BFH-Beschluss vom 1.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039).
- BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89
Kein Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO für handelsrechtlich voll beendete …
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
Damit geht die Klagebefugnis für die Anfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden uneingeschränkt auf die betroffenen Gesellschafter über (…BFH-Urteile vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457 und vom 26.10.1989 IV R 23/89, BStBl II 1990, 333).
- BFH, 21.05.1992 - IV R 146/88
Fortbestand einer handelsrechtlich voll beendeten Personengesellschaft im …
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
Dies führt auch dazu, dass die Anfechtung von an die Gesellschaft adressierten Umsatzsteuerbescheiden, Gewerbesteuerbescheiden oder Gewerbesteuermessbescheiden durch den Liquidator die Vollbeendigung nicht eintreten lässt, bis über die Rechtsbehelfe endgültig entschieden wurde und das für die Gesellschaft erstrittene Vermögen verteilt ist (BFH-Urteil vom 21.05.1992 IV R 146/88, BFH/NV 1993, 303 - im Übrigen missverständlich, da dieses Urteil zur Begründung nicht auf die vermögensrechtliche Seite eines solchen Rechtsstreits verweist, sondern - lediglich? - auf die den Liquidatoren obliegende Pflicht zur Abwicklung der steuerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Steuerrechtsverhältnisses;… anders offensichtlich BFH-Urteil vom 25.06.1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 457;… s.a. BFH-Beschluss vom 1.09.2008 IV B 12/08, BFH/NV 2008, 2039). - BFH, 19.01.1990 - III R 31/87
Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
Dieser wird vielmehr materiell-rechtlich eigenständig ermittelt (BFH-Beschluss vom 14.04.1993 IV B 9/92, veröffentlicht in Juris; BFH-Urteil vom 19.01.1990 III R 31/87, BStBl II 1990, 383). - BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99
Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
Einer Beiladung der Gesellschafter der Klägerin bedurfte es im Hinblick auf die Unzulässigkeit der Klage nicht (BFH-Urteil vom 28.03.2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074). - BFH, 14.04.1993 - IV B 9/92
Auszug aus FG Hessen, 23.09.2009 - 5 K 1501/07
Dieser wird vielmehr materiell-rechtlich eigenständig ermittelt (BFH-Beschluss vom 14.04.1993 IV B 9/92, veröffentlicht in Juris; BFH-Urteil vom 19.01.1990 III R 31/87, BStBl II 1990, 383).